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   BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3505
BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92 (https://dejure.org/1994,3505)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 11 C 51.92 (https://dejure.org/1994,3505)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 11 C 51.92 (https://dejure.org/1994,3505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorbeifahren - Überholverbot - Unklare Verkehrslage - Überholen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 71
  • NVwZ 1995, 165 (Ls.)
  • NZV 1994, 413
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.1974 - 4 StR 3/74

    Beendigung des Überholvorgangs bei Überholverbotszeichen bei mehreren

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92
    Das Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das wegen eines Verkehrsstaus auf der Richtungsfahrbahn hält, fällt nicht unter § 6 StVO, sondern ist Überholen im Sinne des § 5 StVO (wie BGH, Beschlüsse vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74 - <NJW 1974, 1205> und vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74 - <NJW 1975, 1330>).

    An einem solchen Fahrzeug kann daher im Sinne des § 6 StVO nicht vorbeigefahren werden; es wird gemäß § 5 StVO überholt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74 - <NJW 1974, 1205 f.> und vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74 - <NJW 1975, 1330 f.>).

  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 508/74

    Unzulässiges Überholen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92
    Das Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das wegen eines Verkehrsstaus auf der Richtungsfahrbahn hält, fällt nicht unter § 6 StVO, sondern ist Überholen im Sinne des § 5 StVO (wie BGH, Beschlüsse vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74 - <NJW 1974, 1205> und vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74 - <NJW 1975, 1330>).

    An einem solchen Fahrzeug kann daher im Sinne des § 6 StVO nicht vorbeigefahren werden; es wird gemäß § 5 StVO überholt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74 - <NJW 1974, 1205 f.> und vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74 - <NJW 1975, 1330 f.>).

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 54.92

    Rechtskraft eines Bußgeldbescheides

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 54.92 -) muß ein Kraftfahrer im Rahmen des § 2 a Abs. 2 StVG aber die Feststellungen einer rechtskräftigen Bußgeldentscheidung insoweit gegen sich gelten lassen, als sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit ergeben.
  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92

    Fahrerlaubnis - Entziehung - Nachschulung - Neue Fahrerlaubnis

    Wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 2 a Abs. 2 StVG erfüllt sind und der Fahranfänger nach bestimmten Verkehrszuwiderhandlungen einer vollziehbaren Nachschulungsanordnung nicht nachgekommen ist, wird von Gesetzes wegen angenommen, daß das - durch statistische Erhebungen bewiesene - erhöhte Gefährdungsrisiko durch Fahranfänger für andere Verkehrsteilnehmer fortbesteht (vgl. Amtliche Begründung zu § 2 a StVG, BT-Drs. 10/4490, S. 13 ff.; Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 11 C 51.92).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.1997 - 12 M 6603/96

    Medizinisches Untersuchungsmaterial; Transport; Blinklicht; Martinshorn

    Das Verwaltungsgericht ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Buchholz 442.10 § 2a StVG Nr. 2 = NZV 1994, 374; BVerwG, Buchholz 442.10 § 2a StVG Nr. 4 = NJW 1995, 71 = NZV 1994, 413) und auch der des Senats zutreffend davon ausgegangen, daß bei der Anwendung des § 2a Abs. 2 StVG ein Fahrerlaubnisinhaber die Sachverhaltsfeststellungen einer rechtskräftigen Bußgeldentscheidung grundsätzlich gegen sich gelten lassen muß, soweit nicht gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (BVerwG, Urt. v. 22.3.1995 - BVerwG 11 C 3.94 -, NVwZ-RR 1995, 610).
  • OVG Saarland, 09.02.1995 - 9 W 12/95

    Mündliches Verhandeln i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes; Eingangsverdacht

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